Bürgerrechte und Gewissen
Reichen Sie eine Beschwerde wegen Bürgerrechten und Gewissensfreiheit ein
Wenn Sie der Meinung sind, dass eine von den Bürgerrechten erfasste Einrichtung Sie oder eine andere Person aufgrund Ihrer Rasse, Hautfarbe, nationalen Herkunft, Behinderung, Ihres Alters, Ihres Geschlechts oder Ihrer Religion oder einer anderen Person diskriminiert hat und damit gegen die bundesstaatlichen Bürgerrechtsgesetze im Rahmen der HHS-Gerichtsbarkeit verstößt oder auf andere Weise gegen Bundesgesetze verstoßen hat Gemäß den Gewissensgesetzen des Anbieters können Sie bei OCR eine Beschwerde über Bürgerrechte und Gewissen einreichen. Eine durch Bürgerrechte abgedeckte Einrichtung umfasst Programme oder Aktivitäten, die vom HHS staatliche finanzielle Unterstützung erhalten, und kann Programme oder Aktivitäten umfassen, die HHS direkt durchführt, sowie Programme oder Aktivitäten, die vom HHS staatliche Unterstützung erhalten. Bei Beschwerden wegen angeblicher Diskriminierung aufgrund einer Behinderung kann eine betroffene Einrichtung auch Dienste, Programme oder Aktivitäten umfassen, die von einer staatlichen oder lokalen Regierungsbehörde und deren politischen Unterabteilungen durchgeführt werden. Sie können für sich selbst oder für eine andere Person eine Bürgerrechts- und Gewissensbeschwerde einreichen. Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für potenziell betroffene Einrichtungen (einschließlich Institutionen und Personal), die die Bundesgesetze über Bürgerrechte einhalten müssen: - Staatliche und lokale Regierungsbehörden, die für die Verwaltung der Gesundheitsversorgung zuständig sind
- Staatliche und örtliche Regierungsbehörden für Einkommenshilfen und menschliche Dienstleistungen
- Krankenhäuser
- Medicaid- und Medicare-Anbieter
- Ärzte und andere Angehörige der Gesundheitsberufe in privater Praxis mit Patienten, die von Medicaid unterstützt werden
- Familiengesundheitszentren
- Gemeindepsychiatrische Zentren
- Alkohol- und Drogenbehandlungszentren
- Pflegeheime
- Pflegeheime
- Öffentliche und private Adoptions- und Pflegefamilienagenturen
- Kindertagesstätten
- Seniorenzentren
- Ernährungsprogramme für Senioren und Kleinkinder
- Jede Einrichtung, die im Rahmen des Gesetz Über Bezahlbare Pflege eingerichtet wurde, einschließlich staatlicher und bundesstaatlicher Krankenversicherungsbörsen
- Krankenversicherungen oder Unternehmen
- HMOs
- Apotheken
- Obdachlosenunterkünfte
- Gesundheitsforscher
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Datenschutz für Gesundheitsinformationen
Beschwerde wegen Verstoßes gegen den Datenschutz der Gesundheitsinformationen einlegen
Beschwerde wegen Verstoßes gegen die Sicherheitsrichtlinie einlegen
Wenn Sie der Meinung sind, dass ein HIPAA-verpflichtetes Unternehmen oder ein Geschäftspartner gegen die Regeln zum Datenschutz, zur Sicherheit oder zur Meldung von Verstößen (die HIPAA-Regeln) verstoßen hat, können Sie bei OCR eine Beschwerde zum Datenschutz und zur Sicherheit von Gesundheitsinformationen einreichen. OCR kann Beschwerden über mutmaßliche Verstöße gegen die HIPAA-Regeln gegen HIPAA-gedeckte Unternehmen und deren Geschäftspartner untersuchen. Sie können eine Beschwerde zum Datenschutz und zur Sicherheit von Gesundheitsinformationen für sich selbst oder für eine andere Person einreichen. Die folgenden Unternehmen sind vom HIPAA abgedeckte Einrichtungen, die die Anforderungen der Bundesvorschriften zum Datenschutz, zur Sicherheit und zur Meldung von Datenschutzverletzungen erfüllen müssen: - Gesundheitspläne
- Clearingstellen für das Gesundheitswesens
- Gesundheitsdienstleister, die einen Teil ihrer Geschäfte elektronisch über eine vom HIPAA erfasste Transaktion abwickeln
Ein HIPAA-Geschäftspartner ist eine natürliche oder juristische Person, die geschützte Gesundheitsinformationen im Namen einer betroffenen Einrichtung für eine betroffene Funktion erstellt, erhält, pflegt oder übermittelt oder bestimmte Dienstleistungen für eine solche betroffene Einrichtung erbringt, wenn die Erbringung der Dienstleistungen die Offenlegung geschützter Gesundheitsinformationen einschließt. Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für potenzielle HIPAA-Geschäftspartner: - Andere erfasste Einrichtungen
- Anwaltskanzleien oder Rechtsanwälte, die vom HIPAA erfasste Einrichtungen vertreten
- Sichere Dienste für die Aktenvernichtung/-entsorgung
- Anbieter von Cloud-Diensten, Servern und anderen IT-Diensten
- Anbieter von Dolmetscher- oder Übersetzungsdiensten.
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